1. Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Anders als klassische Riester-Produkte kommt es ohne Beitragsgarantie aus. Dadurch kann das Geld stärker chancenorientiert angelegt werden, zum Beispiel in Fonds oder ETFs. Die Einzahlungen werden staatlich gefördert; Kapitalerträge werden während der Ansparphase nicht besteuert.
2. Wann kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Die neuen Altersvorsorgeprodukte können Anbieter ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Praktisch eröffnen kannst du ein Altersvorsorgedepot also erst, sobald Banken, Versicherer oder andere zertifizierte Anbieter entsprechende Produkte auf den Markt bringen.
3. Wie teuer ist das Altersvorsorgedepot?
Für das Standarddepot Altersvorsorge gilt ein Kostendeckel: Die sogenannten Effektivkosten dürfen maximal 1,0 Prozent pro Jahr betragen. Effektivkosten zeigen, wie stark die jährliche Rendite im Durchschnitt durch Kosten gemindert wird. Beispiel: 5 Prozent Rendite vor Kosten und 1 Prozent Effektivkosten ergeben 4 Prozent Nettorendite.
4. Was ist das Standarddepot?
Das Standarddepot ist die einfache Variante des Altersvorsorgedepots. Es soll besonders leicht verständlich sein und mit Standardeinstellungen funktionieren. Du musst also nur dann eigene Anlageentscheidungen treffen, wenn du von diesen Voreinstellungen abweichen möchtest. Jeder Anbieter geförderter Altersvorsorgeprodukte soll ein solches Standardprodukt anbieten oder ein Standardprodukt eines Kooperationspartners vertreiben.
5. Kann ich mit dem Altersvorsorgedepot in ETFs investieren?
Ja. Das BMF nennt ausdrücklich, dass über das Altersvorsorgedepot auch in Fonds wie ETFs eingezahlt werden kann. Welche Anlagen konkret erlaubt sind, soll über eine gesetzliche Positivliste geregelt werden.
6. Gibt es eine Garantie auf mein eingezahltes Geld?
Beim Altersvorsorgedepot selbst wird auf Garantien verzichtet. Das ist der zentrale Unterschied zu vielen bisherigen Riester-Produkten. Wer mehr Sicherheit möchte, kann aber weiterhin ein Garantieprodukt wählen. Dort sind künftig Garantien von 80 Prozent oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge möglich.
7. Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die neue Förderung wird beitragsproportional. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent Zulage je Euro. Für weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr gibt es 25 Cent je Euro. Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr. Zusätzlich können Beiträge und Zulagen weiterhin über den Sonderausgabenabzug steuerlich relevant sein.
8. Wie hoch ist die Kinderzulage?
Für jedes Kind erhält ein zulageberechtigter Elternteil künftig 1 Euro Kinderzulage je selbst eingezahltem Euro, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Diese volle Kinderzulage wird bei einem Eigenbeitrag von 300 Euro pro Jahr erreicht, also 25 Euro pro Monat.
9. Gibt es einen Mindestbeitrag?
Ja. Um die Grundzulage zu erhalten, müssen unmittelbar Förderberechtigte grundsätzlich mindestens 120 Euro pro Jahr einzahlen, also 10 Euro pro Monat. Das BMF betont, dass die geförderte private Altersvorsorge gerade auch für Menschen mit niedrigerem Einkommen attraktiv sein soll.
10. Wer kann die Förderung nutzen?
Neben klassischen Riester-berechtigten Gruppen wie Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern, Auszubildenden, bestimmten Eltern in Kindererziehungszeiten, Minijobbern mit Rentenversicherungspflicht, Beamtinnen und Beamten sollen künftig auch Selbstständige, Gewerbetreibende, bestimmte Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen förderberechtigt sein.
11. Kann ich meinen bestehenden Riestervertrag behalten?
Ja. Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden oder noch abgeschlossen werden, gilt Bestandsschutz. Du kannst deinen bestehenden Riestervertrag also weiterführen und weiter nach altem Recht fördern lassen. Eine automatische Kündigung oder Umwandlung gibt es nicht.
12. Kann ich meinen Riestervertrag in ein Altersvorsorgedepot überführen?
Ja. Ein bestehender Riestervertrag kann in einen neuen Altersvorsorgevertrag, also auch in ein Altersvorsorgedepot, übertragen werden. Die bisherige Förderung muss dabei nicht zurückgezahlt werden. Allerdings können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen kann im Jahr der Übertragung nicht erneut gefördert werden.
13. Kann ich nur in die neue Förderung wechseln, ohne meinen alten Riestervertrag zu kündigen?
Ja. Alternativ zum kompletten Wechsel kannst du deinen alten Vertrag behalten und gegenüber deinem Anbieter erklären, dass du nur in die neue Fördersystematik wechseln möchtest. Die sonstigen Vertragsbedingungen bleiben dann grundsätzlich bestehen.
14. Kann ich später den Anbieter wechseln?
Ja. Wechsel sollen künftig einfacher und günstiger werden. Nach fünf Jahren muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen. Der neue Anbieter darf für den Wechsel maximal 150 Euro Verwaltungspauschaleverlangen. Ein Wechsel zurück in die alte Riester-Förderung ist danach allerdings nicht mehr möglich.
15. Wie wird das Geld später ausgezahlt?
In der Auszahlungsphase soll es mehr Flexibilität geben. Du kannst zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlungsplan wählen. Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahrlaufen. Nicht ausgezahltes Vermögen ist bei einem Auszahlungsplan grundsätzlich vererbbar.
16. Ab wann kann ich mir das Geld auszahlen lassen?
Der frühestmögliche Beginn der Auszahlungsphase liegt grundsätzlich bei 65 Jahren, der spätestmögliche bei 70 Jahren. Ein früherer Beginn ist möglich, wenn bereits vorher eine gesetzliche Altersrente oder eine vergleichbare Versorgung gezahlt wird. Maßgeblich ist aber der im Vertrag vereinbarte Beginn der Auszahlungsphase.
17. Kann ich vor Rentenbeginn an das Geld?
Nur eingeschränkt. Gefördertes Altersvorsorgevermögen ist grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden. Förderunschädlich möglich sind unter anderem die Nutzung als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlungsphase oder die Abfindung einer Kleinbetragsrente. Eine andere vorzeitige Auszahlung gilt in der Regel als schädliche Verwendung; dann müssen Zulagen und Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden.
18. Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
Während der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge im Altersvorsorgevertrag nicht besteuert. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert in der Auszahlungsphase mit dem individuellen Steuersatz.
19. Fallen im Alter Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an?
Nach den BMF-Angaben sind Leistungen aus einem privaten Riester-Vertrag für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei. Das gilt seit 2018 auch für Leistungen aus der sogenannten betrieblichen Riester-Rente, sofern die Beiträge förderungsfähig waren.
20. Wo kann ich mich unabhängig beraten lassen?
Unabhängige Beratung gibt es laut BMF bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung Bund. Zusätzlich bieten die Verbraucherzentralen der Bundesländer gegen Entgelt unabhängige Beratung an.
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